Kinder- und Jugendanwalt
Bei elterlichen Belangen, die beim Familiengericht angehört werden, bestellen Familiengerichte für die minderjährig involvierten Kinder einen eigenen Verfahrensbeistand - umgangssprachlich Kinder- und Jugendanwalt genannt.
Dieser vertritt bei Gericht in familiären Angelegenheiten (wie Trennung, Scheidung, Umgangsregelungen etc.) ausschließlich die Bedarfe des Kindes. Die Gerichte bestellen von sich aus Verfahrensbeistände, Eltern können jedoch bei Gericht auch Verfahrensbeistände vorschlagen.
Sofern dies für Sie aktuell ist, melden Sie sich gerne bei uns.